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LG Düsseldorf, 03.12.2009 - 4b O 213/08 |
Volltextveröffentlichung
- Zentrum für gewerblichen Rechtsschutz
MOS-Transistor (Arbeitnehmererf.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (16)
- BGH, 16.02.2000 - XII ZR 279/97
Rechtsposition des Mieters eines Ladenlokals nach unbefriedigender …
Auszug aus LG Düsseldorf, 03.12.2009 - 4b O 213/08
In Abgrenzung hierzu fehlt es an einer schwerwiegenden Veränderung, wenn sich durch eine seit Vertragsschluss eingetretene Änderung der vertraglichen Grundlagen lediglich ein Risiko verwirklicht, das eine der Parteien zu tragen hat, wobei die Risikosphären sich aus dem Vertragszweck ergeben (BGHZ 74, 370, 373; BGHZ 101, 152; BGH NJW 2000, 1714, 1716; BGH NJW 2006, 899, 901). - BAG, 15.12.2005 - 2 AZR 148/05
Kündigungsfrist und Klageerhebungsfrist nach § 4 KSchG nF
Auszug aus LG Düsseldorf, 03.12.2009 - 4b O 213/08
Ein solche isolierte Betrachtungsweise verstieße aber nicht nur gegen die Auslegungsregel der systematischen Betrachtung des Gesamtzusammenhangs, sondern auch gegen das Gebot einer interessensgerechten Auslegung, wonach im Zweifel der Auslegung der Vorzug zu geben ist, die zu einem vernünftigen und widerspruchsfreien, den Interessen beider Vertragsparteien gerecht werdenden Ergebnis führt (BGH NJW-RR 2006, 337, 338; BAG NJW 2006, 2284, 2286). - BGH, 06.07.2005 - VIII ZR 136/04
Auslegung eines Gewährleistungsausschlusses in einem Kaufvertrag über einen …
Auszug aus LG Düsseldorf, 03.12.2009 - 4b O 213/08
Allerdings können nach Vertragsschluss getätigte Äußerungen der Vertragsparteien betreffend den Inhalt des Rechtsgeschäfts indiziell für die Auslegung der zum Rechtsgeschäft führenden Willenserklärungen herangezogen werden (BGH NJW 1988, 2878, 2879; BGH NJW-RR 1989, 198, 199; BGH NJW-RR 1998, 259; BGH NJW-RR 1998, 801, 803; BB 2005, 2097, 2098; BAG AP Nr. 32 zu § 133 BGB).
- BGH, 21.09.2005 - XII ZR 66/03
Zusicherung von Eigenschaften bei der Vermietung von Gewerbeflächen; …
Auszug aus LG Düsseldorf, 03.12.2009 - 4b O 213/08
In Abgrenzung hierzu fehlt es an einer schwerwiegenden Veränderung, wenn sich durch eine seit Vertragsschluss eingetretene Änderung der vertraglichen Grundlagen lediglich ein Risiko verwirklicht, das eine der Parteien zu tragen hat, wobei die Risikosphären sich aus dem Vertragszweck ergeben (BGHZ 74, 370, 373; BGHZ 101, 152; BGH NJW 2000, 1714, 1716; BGH NJW 2006, 899, 901). - BGH, 19.01.2000 - VIII ZR 275/98
Auslegung einer Rechtswahlvereinbarung
Auszug aus LG Düsseldorf, 03.12.2009 - 4b O 213/08
Dieses oben unter a) dargelegte Verständnis der zwischen den Parteien vereinbarten Vergütungsregelung wird gestützt durch Indizien, die als Begleitumstände nach Ermittlung des Wortsinns in die Auslegung einzubeziehen sind, soweit sie einen Schluss auf den Sinngehalt der Willenserklärung zulassen (BGH NJW-RR 2000, 1002, 1003; BAG NJW 1971, 639, 640). - BGH, 01.06.1979 - V ZR 80/77
Risiko der Bebaubarkeit von Bauerwartungsland
Auszug aus LG Düsseldorf, 03.12.2009 - 4b O 213/08
In Abgrenzung hierzu fehlt es an einer schwerwiegenden Veränderung, wenn sich durch eine seit Vertragsschluss eingetretene Änderung der vertraglichen Grundlagen lediglich ein Risiko verwirklicht, das eine der Parteien zu tragen hat, wobei die Risikosphären sich aus dem Vertragszweck ergeben (BGHZ 74, 370, 373; BGHZ 101, 152; BGH NJW 2000, 1714, 1716; BGH NJW 2006, 899, 901). - BGH, 24.06.1988 - V ZR 49/87
Berücksichtigung nach Zugang einer Willenserklärung eingetretener Umstände
Auszug aus LG Düsseldorf, 03.12.2009 - 4b O 213/08
Allerdings können nach Vertragsschluss getätigte Äußerungen der Vertragsparteien betreffend den Inhalt des Rechtsgeschäfts indiziell für die Auslegung der zum Rechtsgeschäft führenden Willenserklärungen herangezogen werden (BGH NJW 1988, 2878, 2879; BGH NJW-RR 1989, 198, 199; BGH NJW-RR 1998, 259; BGH NJW-RR 1998, 801, 803; BB 2005, 2097, 2098; BAG AP Nr. 32 zu § 133 BGB). - BGH, 16.10.1997 - IX ZR 164/96
Auslegung eines Bürgschaftsvertrages
Auszug aus LG Düsseldorf, 03.12.2009 - 4b O 213/08
Allerdings können nach Vertragsschluss getätigte Äußerungen der Vertragsparteien betreffend den Inhalt des Rechtsgeschäfts indiziell für die Auslegung der zum Rechtsgeschäft führenden Willenserklärungen herangezogen werden (BGH NJW 1988, 2878, 2879; BGH NJW-RR 1989, 198, 199; BGH NJW-RR 1998, 259; BGH NJW-RR 1998, 801, 803; BB 2005, 2097, 2098; BAG AP Nr. 32 zu § 133 BGB). - BGH, 14.12.2005 - XII ZR 241/03
Anwendung der Unklarheitenregel auf eine Verlängerungsklausel bei einem …
Auszug aus LG Düsseldorf, 03.12.2009 - 4b O 213/08
Ein solche isolierte Betrachtungsweise verstieße aber nicht nur gegen die Auslegungsregel der systematischen Betrachtung des Gesamtzusammenhangs, sondern auch gegen das Gebot einer interessensgerechten Auslegung, wonach im Zweifel der Auslegung der Vorzug zu geben ist, die zu einem vernünftigen und widerspruchsfreien, den Interessen beider Vertragsparteien gerecht werdenden Ergebnis führt (BGH NJW-RR 2006, 337, 338; BAG NJW 2006, 2284, 2286). - BGH, 26.11.1997 - XII ZR 308/95
Auslegung einer mietvertraglichen Klausel über den Mietbeginn
Auszug aus LG Düsseldorf, 03.12.2009 - 4b O 213/08
Allerdings können nach Vertragsschluss getätigte Äußerungen der Vertragsparteien betreffend den Inhalt des Rechtsgeschäfts indiziell für die Auslegung der zum Rechtsgeschäft führenden Willenserklärungen herangezogen werden (BGH NJW 1988, 2878, 2879; BGH NJW-RR 1989, 198, 199; BGH NJW-RR 1998, 259; BGH NJW-RR 1998, 801, 803; BB 2005, 2097, 2098; BAG AP Nr. 32 zu § 133 BGB). - BAG, 27.08.1970 - 2 AZR 519/69
Willenserklärung - Kündigung
- BGH, 15.05.1990 - X ZR 119/88
Patentnichtigkeitsklage des Arbeitgebers gegen ein an einen Arbeitnehmer …
- BGH, 16.09.1988 - V ZR 77/87
Wirksamkeit einer Auflassungsvormerkung - Anspruch auf Zustimmung zur Löschung - …
- BGH, 23.06.1977 - X ZR 6/75
Anmeldung von Erfindungen als Diensterfindungen zum Patent - Anspruch auf Zahlung …
- BGH, 20.10.2005 - III ZR 37/05
Rechte eines Telefonkunden bei Ansprüchen auf Zahlung von Entgelt für …
- BGH, 19.03.1957 - VIII ZR 74/56
Selbstbelieferungsklausel